Gedanken, Kunst und Eigentum

Was bedeutet „gemeinfrei“ und „Creative Commons“?

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist die Vervielfältigung und Verbreitung eines Textes ohne Zustimmung des „Rechteinhabers“ bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors verboten. Ein Übersetzer ist übrigens ein „Autor“ im Sinne des Gesetzes (in Bezug auf seine Übersetzung).

Gesetzliche Grundlagen

Die wesentlichen Bestimmungen, insbesondere die Zeitdauer nach dem Tod des Autors, werden mittlerweile auf EU-Ebene koordiniert, vor allem durch die 2. Schutzdauer-Richtlinie Die Richtlinie ist durch das Urheberrechtsgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden. Eine der wichtigsten Bestimmungen ist § 64: „Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“ Diese Bestimmung gilt in allen Ländern der EU und in Großbritannien.

Gemeinfreie Texte

Am 1. Januar nach dem 70. Todestag eines Autors stehen die Rechte an seinem Text komplett jedem frei zur Verfügung; man kann damit machen, was man will. Diesen rechtlichen Zustand nennt man gemeinfrei. Neben den zwei Extremen „alles ist erlaubt“ (Gemeinfreiheit) und „Verbot der Vervielfältigung und Nutzung ohne Genehmigung“ (Urheberrecht) gibt es noch einen Mittelweg, der zwar das Urheberrecht für sich in Anspruch nimmt, einige Nutzungsarten aber grundsätzlich erlaubt (beispielsweise „nicht gewerblich“ oder „nur mit Nennung des Urhebers“). Dafür hat sich der englische Begriff Copyleft eingebürgert.

Lizenzen der Creative Commons

Bekannt sind hier besonders die Lizenzen des Projekts „Creative Commons“ (CC). Hier zwei wichtige Lizenzen:

  • Die mit der Creative-Commons-Lizenz „BY-NC-ND“ (Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen) publizierten Texte sind nicht gemeinfrei und können ohne Zustimmung des Urhebers nicht gewerblich oder kommerziell genutzt werden. Bei der Nutzung muss ein Text außerdem ohne jede Änderung und unter Nennung des Autors veröffentlicht werden. Mit der Lizenz BY-NC-ND können Urheber für eine weite unkommerzielle Verbreitung ihrer unveränderten Werke sorgen; bei einer kommerziellen Veröffentlichung erhalten sie für ihre Arbeit Geld.

  • Die mit der Creative-Commons-Lizenz „BY-SA“ (Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen) publizierten Texte sind auch nicht gemeinfrei, können aber – vorausgesetzt der Autor wird genannt und die Veröffentlichung findet ebenfalls unter der Lizenz BY-SA statt – nichtkommerziell und kommerziell genutzt sowie verändert werden. Diese Lizenz ist eine von nur drei Creative-Commons-Möglichkeiten, durch die Werke im Ergebnis „freie“ geistige Werke sind, Werke also, die ohne wesentliche Beschränkungen weitergegeben oder genutzt werden können (die anderen zwei Möglichkeiten sind die Gemeinfreiheit und die bloße Namensnennung). Die Online-Enzyklopädie Wikipedia und ihre Schwesterprojekte veröffentlichen ihre Texte beispielsweise unter der Lizenz BY-SA.